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Corona-Pandemie

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UPDATE 27. September 2022

Neue Corona-Varianten: Heidelberger Virologe vorsichtig mit Prognosen

Wie viel Sorgen müssen wir uns um neue Omikron-Varianten des Coronavirus machen? Ein SWR-Interview mit dem Heidelberger Virologen Marco Binder vom Deutschen Krebsforschungszentrum.

SWG-Interview


UPDATE 15. September 2022

Virologe Drosten: Starke Corona-Welle "noch vor Dezember"

Der Herbst steht vor der Tür. Zeit für eine Pandemie-Bilanz und eine Vorausschau. Virologe Christian Drosten rechnet mit einer starken Corona-Welle noch vor Dezember und wendet sich gegen eine voreilige Entwarnung.

Drosten: Starke Corona-Welle


Update 18. Februar 2022

Corona-Expertenrat: Kindeswohl braucht mehr Beachtung

Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung fordert, dem Wohl von Kindern in der Pandemie eine hohe Priorität einzuräumen. "Die Pandemie belastet Kinder und Jugendliche aus vielfältigen Gründen besonders stark", teilte der Expertenrat in seiner siebten Stellungnahme in Berlin mit.

"Dies schließt zum einen, wenn auch in geringerem Ausmaß als in anderen Altersgruppen, die primäre Krankheitslast durch die SARS-CoV-2-Infektion selbst ein", hieß es. Besonders schwerwiegend sei allerdings die sogenannte sekundäre Krankheitslast durch psychische und physische Erkrankungen der Kinder und Jugendlichen. Sie würden ausgelöst etwa durch Lockdown-Maßnahmen, Belastungen in der Familie wie Angst, Krankheit, Tod oder Existenzverlust, Verlust an sozialer Teilhabe oder an Planungssicherheit. "Besonders betroffen davon sind Kinder aus sozial benachteiligten Familien."

Einheitliche Regeln

Kinder müssten vor Infektionen und vor Erkrankungen infolge der Pandemie gleichermaßen geschützt werden. Das Gremium sprach sich dafür aus, eine interministerielle Arbeitsgruppe mit Vertretern der Interessen von Kindern und Jugendlichen wieder einzusetzen und daran auch Schülerinnen und Schüler zu beteiligen. "Deren Empfehlungen sollen in Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene münden."

Zugangsbeschränkungen, die einen Großteil der Kinder und Jugendlichen vom Besuch altersgerechter Freizeitangebote ausschlössen, müssten auf Bundes- und Länderebene entfallen, soweit es die pandemische Lage erlaube. "Die aktuellen Regelungen für Kinder und Jugendliche unterscheiden sich drastisch und scheinbar willkürlich zwischen den Bundesländern." Die Länder sollten die Regeln einheitlich und nach dem Prinzip der maximal möglichen Teilhabe gestalten.

Impfen ab Fünf?

Der Expertenrat begrüßte, dass Corona-Impfstoffe für Kinder ab fünf Jahren zugelassen seien. Die vollständige Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Bildung, Kultur und anderen Aktivitäten des sozialen Lebens dürfe jedoch nicht vom Impfstatus abhängig gemacht werden. "Die Impfung der Kinder und Jugendlichen kann einen Beitrag dazu leisten, die Sozialsysteme Schule, Kita sowie Freizeit- und Sportangebote zu stabilisieren", erklärte das Gremium. "Sie ersetzt nicht das Schließen von Impflücken bei Erwachsenen."

Die Experten erklärten, dass die Krankheitslast der Kinder und Jugendlichen durch eine akute Infektion mit dem Coronavirus im Vergleich zu Erwachsenen geringer sei. Dennoch könnten auch Kinder und Jugendliche, insbesondere mit Vorerkrankungen und Risikofaktoren, schwer erkranken.

Erkrankung mit Folgen

Neben der akuten Krankheit werde im Kinder- und Jugendalter in seltenen Fällen mehrere Wochen nach einer Infektion das Entzündungssyndrom PIMS beobachtet, das bei einem Teil der Betroffenen intensivmedizinisch behandelt werden müsse. Seit Pandemiebeginn seien im Register der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie aus über der Hälfte aller deutschen Kinderkliniken insgesamt etwa 700 PIMS-Fälle gemeldet worden. "Die tatsächliche Zahl wird aufgrund der annehmbaren Untererfassung höher liegen."

Dem Corona-Expertenrat zur Beratung der Bundesregierung gehören etwa der Virologe Christian Drosten, die Virologin Melanie Brinkmann und die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, an.

© dpa-infocom, dpa:220218-99-186975/5

7. Stellungnahme des ExpertInnenrates der Bundesregierung zu COVID-19


UPDATE 18. Januar 2022

Was kommt nach Omikron?

Warum Omikron womöglich ein Game Changer ist, welche Varianten uns künftig erwarten und was wir dagegen tun können, erklärt Luka Cicin-Sain vom Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung.

Interview mit Luka Cicin-Sain


UPDATE 19. Januar 2022

Corona-Notfallplan: Sozialarbeiter und Psychologen wollen die Schulschließungen vermeiden

Um komplette Schulschließungen in der Pandemie zu vermeiden, hat ein Team der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie einen Notfallplan für den Unterrichtsbetrieb konzipiert, der auch bei einer dünnen Personaldecke umsetzbar sein soll. Oberstes Ziel ist, dass kein Kind durchs Raster fällt und Familien nicht überfordert werden. Erste Schulen arbeiten schon mit dem Konzept, das es hier auch als Download gibt. Bei der Schulverwaltung stieß der Plan zunächst auf Desinteresse. Doch das könnte sich jetzt ändern. Siehe Artikel von Annette Kuhn, deutsches-schulportal.de

 

UPDATE 22. Dezember 2021

Kolpingwerk tritt für allgemeine Impfpflicht ein

In der Corona-Pandemie kann das Recht auf körperliche Unversehrtheit bei der Abwägung der Argumente für und gegen eine Impfpflicht nicht länger an oberster Stelle stehen.

Das Kolpingwerk Deutschland bezieht Stellung in der Diskussion um eine allgemeine Impfpflicht. In einer Erklärung seines Bundesvorstands, die am Freitag veröffentlicht wurde, heißt es: „In der sozialethischen Abwägung zwischen dem Recht des Einzelnen auf körperliche Unversehrtheit auf der einen Seite und dem Gemeinwohl auf der anderen Seite hat der öffentliche Gesundheitsschutz Vorrang. Eine Impfpflicht dient auch dazu, Schaden von denjenigen abzuwenden, deren Corona-Schutzimpfung nicht ausreichend vor Ansteckung schützt oder die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres Alters bislang nicht geimpft werden konnten.“

Die erfolgreiche Entwicklung von Impfstoffen habe die Hoffnung genährt, den pandemiebedingten Ausnahmezustand rasch zu überwinden. In der bundesweiten Impfkampagne zum Schutz gegen das Corona-Virus sollten die Bürgerinnen und Bürger ermutigt werden, sich und ihre Mitmenschen dank der kostenlosen Impfung gegen das Risiko einer schweren Erkrankung zu schützen. Dabei sei die Impfung von Anfang an ein freiwilliges Angebot gewesen. Nun zeige sich allerdings, dass das Gesundheitswesen wegen der zu niedrigen Impfquote in Verbindung mit Virusmutationen – wie aktuell die stark ansteckende Omikron-Variante – das Potential entwickelt habe, das Gesundheitswesen an die Grenzen der Belastbarkeit zu führen. „In der aktuellen Lage ist deshalb bei der politischen Abwägung der Verhältnismäßigkeit der Vorrang der individuellen Freiheit, das Impfangebot abzulehnen, nicht mehr aufrecht zu erhalten“, erklärt der Bundesvorstand des Kolpingwerkes.

Pflicht darf dennoch kein Zwang sein

Das Kolpingwerk macht deutlich, dass die Pflicht zur Impfung gegen das Corona-Virus nicht mit einem Zwang gleichgesetzt werden darf. Menschen dürften deshalb nicht unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen zur Impfung gezwungen werden. „Eine Impfpflicht dagegen lässt sich mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland in Einklang bringen und entspricht dem Prinzip der Solidarität in unserer Gesellschaft“, so der Bundesvorstand. Die politisch Verantwortlichen im Bund und in den Ländern müssten dies klar und unmissverständlich zum Ausdruck bringen. 

Unabhängig von der Forderung nach einer allgemeinen Impfpflicht appelliert der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland an das Verantwortungsbewusstsein all jener, die sich bisher noch nicht für eine freiwillige Corona-Schutzimpfung entschieden haben: „Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen! Lassen Sie sich impfen!“

Anhang

Erklärung Kolpingwerk - Impfpflicht 134 KB


UPDATE 21. Dezember 2021

Maßnahmen gegen Omikron
Was Bund und Länder beschlossen haben

Strengere Kontaktbeschränkungen spätestens ab 28. Dezember, Großveranstaltungen ohne Zuschauer und ein neues Impfziel: Bund und Länder haben sich auf ein Vorgehen gegen die drohende Omikron-Welle geeinigt. Die Beschlüsse im Überblick.

Mit Blick auf die sich rasch verbreitende Omikron-Variante des Coronavirus haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder auf weitere Maßnahmen verständigt.

In ihrem Beschluss verweisen Bund und Länder auf eine "nie dagewesene Verbreitungsgeschwindigkeit" der neuen Variante. Omikron unterlaufe zudem einen bestehenden Infektionsschutz. "Dies kann zu einer explosionsartigen Verbreitung führen." Deutschland befinde sich "aktuell in einer sehr kritischen Phase der Pandemie".

Weihnachten

Verschärfungen treten erst nach Weihnachten in Kraft. In der Vergangenheit hätten sich die Menschen im Land an diesen Feiertagen verantwortungsvoll verhalten, so Scholz. Weihnachten und Ostern hätten sich nicht als Pandemietreiber erwiesen. Das heißt, der Beschluss der Bund-Länder-Runde von Anfang Dezember bleibt gültig: Treffen, an denen auch nur ein Ungeimpfter oder nicht Genesener beteiligt ist, werden beschränkt auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen. Kinder sind ausgenommen. Keine Beschränkung gibt es für Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen.

"Die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern sollte eigenverantwortlich begrenzt werden und die Regeln zum Abstandhalten sollten eingehalten werden. Auch die üblichen Hygienemaßnahmen, das Maskentragen und das regelmäßige Lüften sollten selbstverständlich sein. Die Corona-Warn-App sollte genutzt werden", heißt im Beschlusspapier.

Silvester

Spätestens ab dem 28. Dezember sind Zusammenkünfte mit nur noch maximal zehn Personen erlaubt. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit. Ist ein Ungeimpfter oder Nicht-Genesener dabei, soll weiterhin gelten: maximal der eigene Haushalt plus zwei Personen eines anderen. Große Silvesterpartys sind damit tabu.

"Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten", heißt es in dem Papier. Ein An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr ist bereits beschlossen, der Verkauf von Feuerwerk untersagt.

Corona-Tests

Bei allen Treffen mit mehreren Menschen außerhalb des eigenen Haushaltes empfiehlt die Runde eine "vorsorgliche Testung auch für geimpfte Personen". Dies gelte "insbesondere für das Zusammentreffen mit älteren Personen".

Großveranstaltungen

Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen wie Fußballspiele sollen spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer stattfinden.

Clubs und Diskotheken

In einigen Bundesländern darf bereits seit einiger Zeit nicht mehr getanzt werden. Schließungen waren nach dem Bund-Länder-Beschluss von Anfang Dezember aber an den Inzidenzwert von 350 gekoppelt. Spätestens ab dem 28. Dezember soll nun bundesweit gelten: "Clubs und Diskotheken (sogenannte Tanzlustbarkeiten) in Innenräumen" werden geschlossenTanzveranstaltungen verboten.

Impfungen

Das Impftempo soll weiter hoch gehalten werden - "auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester". Die neue Zielvorgabe: Bis Ende Januar sollen weitere 30 Millionen Impfungen (Booster-, Erst- und Zweitimpfungen) erreicht werden. Impfangebote speziell für Kinder sollen - "soweit noch nicht geschehen" - auf- und ausgebaut werden, "um diesen einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen zu ermöglichen".

Die Bundesregierung strebt zeitnah eine Impfquote von mindestens 80 Prozent an. "Wenn wir das erreicht haben, müssen wir das nächste Ziel in den Blick nehmen", kündigte Scholz an.

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht wird für Februar 2022 angemahnt. Die Länder fordern den Bund auf, die "Vorbereitungen zügig voranzutreiben und kurzfristig einen Zeitplan vorzulegen".

 

UPDATE 16. Dezember 2021

RKI warnt vor Omikron-Welle - Fallzahlen sinken nicht schnell genug

Das RKI schätzt die aktuelle Corona-Entwicklung als sehr besorgniserregend ein. Zwar gingen die Fallzahlen zurück, der Anteil mit der Omikron-Variante steige. Das Problem: die hohe Verbreitungsgeschwindigkeit.

Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) ist die aktuelle Entwicklung der Corona-Lage weiter sehr besorgniserregend. Die Zahl der Neuinfektionen sinke im Hinblick auf die hohe Belastung der Intensivstationen und die bevorstehende Omikron-Welle nicht stark und nicht schnell genug, schreibt das RKI in seinem aktuellen Wochenbericht. Alle Maßnahmen - etwa die Reduktion von Kontakten, das Tragen von Masken oder das Einhalten der Hygieneregeln - müssten aus diesem Grund aufrechterhalten oder sogar intensiviert werden.

Daneben sei eine rasche weitere Erhöhung der Impfraten dringend erforderlich, um die Kliniken vor Beginn einer zu erwartenden Omikron-Welle so weit möglich zu entlasten. Die maximale Reduktion der Übertragungen sei notwendig, um die zu erwartende Ausbreitung zu verlangsamen. Deshalb werde die Unterstützung jedes Einzelnen gebraucht.

Das RKI geht zudem davon aus, dass die Zahl der schweren Erkrankungen und der Todesfälle weiterhin zunehmen wird und die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten regional überschritten werden.

Sinkende Infektionszahlen, mehr Omikron-Fälle

Die Zahl der gemeldeten Corona-Neuinfektionen sei zwischen dem 6. und 12. Dezember um 13 Prozent im Vergleich zur Vorwoche gesunken, heißt es im aktuellen RKI-Wochenbericht. Auch der Anteil positiv getesteter Proben habe sich nicht weiter erhöht und liege nun bei 19,8 Prozent (Vorwoche: 20,6 Prozent). Trotz dieser Entwicklung würden nach wie vor sehr hohe Fallzahlen verzeichnet, die Belastung der Intensivstationen bleibe hoch.

Einen Zuwachs registrierte das RKI bei der Zahl der nachgewiesenen Infektionen mit der Omikron-Variante des Coronavirus. Bis zum 14. Dezember sind demnach 112 Fälle der besorgniserregenden Variante über eine Genomsequenzierung nachgewiesen. Bei 213 weiteren Fällen bestehe aufgrund eines spezifischen PCR-Tests der Verdacht darauf. Es gebe bereits erste Ausbrüche.

 

UPDATE 2. Dezember 2021

Droht nach Corona eine dauerhafte Erosion der dualen Ausbildung?
IAB-Forum: Nürnberger Gespräche 

Das duale Ausbildungssystem, einst Aushängeschild der deutschen Wirtschaft, steckt in der Krise. Schon vor Corona drohte eine schleichende Auszehrung des Systems, denn immer weniger Jugendliche machen eine betriebliche Ausbildung. Über die vielfältigen Ursachen und mögliche Lösungsansätze diskutierte eine hochkarätig besetzte Expertenrunde im Rahmen der Nürnberger Gespräche, die diesmal als hybride Veranstaltung stattfanden.

Tagungsbericht von Martin Schludi und Lena Kaltwasser

 

UPDATE 15. November 2021

Erzbischof Schick: Es gibt eine moralische Impfpflicht

Jeder Mensch müsse sich und andere vor Krankheit schützen.

Der Bamberger Erzbischof Dr. Ludwig Schick sieht eine moralische Pflicht, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die rechtliche Situation dagegen müssten andere prüfen und beurteilen, sagte Ludwig Schick laut Mitteilung des Erzbistums auf Anfrage der Zeitung "Fränkischer Tag" (13.11.). Die moralische Verpflichtung bestehe, weil jeder Mensch sich und seine Mitmenschen vor Krankheit schützen müsse. Außerdem führte der Erzbischof die Kapazitäten im Gesundheitswesen an.

Bei ungeimpften Infizierten seien die Krankheitsverläufe gravierender, so Ludwig Schick weiter. "Dadurch werden die Krankenhauskapazitäten überlastet. Andere Patienten, die wegen anderer Krankheiten ein Intensivbett bräuchten, können nicht behandelt werden." Eine moralische und ethische Impfpflicht bestehe auch darin, dass Ärzte und Pflegepersonal nicht überfordert werden dürften. "Sie können an die Grenzen ihrer Belastbarkeit durch die medizinische Versorgung und Pflege der Intensivpatienten wegen Covid-19 kommen."


UPDATE 8. November 2021

Corona-Lage in Bayern zugespitzt - Ampel kurz vor Rot

Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen hat bundesweit den höchsten Wert der Corona-Pandemie erreicht. In den vielen bayerischen Corona-Hotspots steigen die Corona-Zahlen weiter, die Krankenhaus-Ampel steht bayernweit kurz vor "Rot"

Weil die bayerischen Intensivstationen volllaufen, hatte die Staatsregierung am vergangenen Mittwoch Änderungen an der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Die Staatsregierung hat dazu die Ampel überarbeitet und regionalisiert - aktuell steht sie auf gelb, dürfte aber heute auf Rot umspringen. Was bei den einzelnen Ampelstufen gilt.

Wenn die Ampel "Rot" leuchtet: Fast überall 2G

Auf Rot springt die Ampel, sobald bayernweit mehr als 600 Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt sind. Diese Zahl ist nach aktuellen Daten des Divi-Intensivregisters heute mit 604 überschritten worden. Zu beachten ist aber, dass wenn das bayerische Gesundheitsministerium die nächste Ampelwarnstufe feststellt, die Maßnahmen offiziell erst ab dem darauffolgenden Tag, gelten. Bei roter Ampelstufe dürfen nur noch Geimpfte und Genesene in bestimmte Einrichtungen, z.B. in Sport- oder Kulturveranstaltungen, es gilt fast überall 2G. Ausnahmen bleiben Gaststätten, Hotels und körpernahe Dienstleistungen. "Auch Ungeimpfte sollen weiter zum Friseur gehen können", sagte Söder. Hier bleibt es deshalb bei 3G plus, man kommt also auch mit einem negativen PCR-Test zu einem neuen Haarschnitt. Neu ist, dass die rote Stufe auch in das Berufsleben eingreift: Ungeimpfte müssen zweimal pro Woche einen negativen Schnelltest vorweisen, wenn sie Kontakt zu Kunden haben oder, wenn der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat. Handel, öffentliche Verkehrsmittel und Schülerbeförderung sind hier ausgenommen.

Das gilt bei "gelber" Ampel

Gelb wird die Krankenhaus-Ampel bei mehr als 450 belegten Intensivbetten. Ebenfalls steht die Ampel auf gelb, wenn innerhalb der letzten sieben Tage landesweit mehr als 1.200 Covid-Patienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden. Gelbe Warnstufe bedeutet: Statt medizinischer OP-Maske muss wieder FFP2-Maske getragen werden. Außerdem verschärfen sich die 3G-Regeln: In Restaurants, Hotels oder zu einer Veranstaltung kommen Ungeimpfte jetzt nur noch mit 3G plus. Ein negativer Schnelltest reicht nicht mehr aus. Für Clubs, Diskotheken oder Bordelle gilt verpflichtend 2G – nur noch Geimpfte und Genesene haben Zutritt.

In diesen Bereichen sind weiterhin Schnelltests erlaubt

Unabhängig von allen Ampelwarnstufen dürfen Ungeimpfte mit Schnelltests weiterhin in Bibliotheken, zu Fort- und Weiterbildungen oder an Unis gehen. Keine Test-Einschränkungen gibt es für den Handel wie Supermärkte oder Buchhandlungen, für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse. Hier wird nicht kontrolliert, ob man geimpft, getestet oder genesen ist. "Weil das die Alltagsbereiche sind, bei denen jeder hinmuss, dort gibt es ja dann auch die Masken als entsprechenden Schutz", erklärte Söder die Ausnahme.

Erneut Maskenpflicht an Schulen

Strenger geht es dagegen wieder in den Schulen zu. Ab heute müssen Schüler/innen wieder Masken im Unterricht tragen. Unter freiem Himmel, zum Beispiel auf dem Pausenhof, gibt es keine Maskenpflicht. Gelten soll diese Regelung bis zum 24. November. Für Grundschulen gilt dies zunächst nur für eine Woche.

Bayern setzt zudem auf Hotspot-Strategie

Neben den neuen Ampelregeln setzt die bayerische Regierung künftig auf die sogenannte Hotspot-Strategie. Als Hotspots gelten Landkreise, in denen zum einen die Sieben-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wurde und zum anderen mindestens 80 Prozent der Intensivbetten ausgelastet sind. Für diese Gebiete gelten dann die strengen Regeln, die für die rote Ampelstufe vorgesehen sind.

Corona-Regeln in Bayern ab 06. November 2021


UPDATE 5. November 2021

Die Corona-Lage ist in Deutschland ist "sehr besorgniserregend": Das Robert Koch-Institut (RKI) befürchtet eine Zunahme von Erkrankungen und Todesfällen.

Das RKI hat in der Corona-Pandemie vor einem wachsenden Risiko von Ansteckungen gewarnt. Bei den gegenwärtigen Sieben-Tage-Inzidenzen besteht eine zunehmende Wahrscheinlichkeit infektiöser Kontakte", heißt im Wochenbericht des Instituts von Donnerstagabend. Es werde "dringend empfohlen", sich gegen Covid-19 impfen zu lassen und auf den vollständigen Impfschutz zu achten. 

  • Für unvollständig oder nicht Geimpfte änderte das Institut die Risikobewertung von "hoch" auf "sehr hoch", wie aus dem jüngsten Wochenbericht hervorgeht.

  • "Für vollständig Geimpfte wird die Gefährdung als moderat, aber aufgrund der steigenden Infektionszahlen ansteigend eingeschätzt", heißt es. In der vorigen Woche war das Risiko für Geimpfte im Bericht lediglich als "moderat" beschrieben worden.

Wochenbericht

 

UPDATE 1. Oktober 2021

Das stille Leiden der Kinder und Jugendlichen

Am Anfang schien COVID-19 eine Pandemie der chronisch kranken und alten Menschen zu sein. Doch nun zeigt sich: Die Schutzmaßnahmen hatten auch auf eine andere Gruppe einen erheblichen Einfluss: auf Kinder und Jugendliche. Jetzt geht es darum, insbesondere den schwer betroffenen jungen Menschen zu helfen, s. Beitrag von Falk Osterloh, in: Deutsches Ärzteblatt, Heft 39, 01.10.2021, A 1739 - 1742

Das stille Leiden der Kinder und Jugendlichen


UPDATE 30. September 2021

COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gesamtstand: 30.9.2021

siehe www.rki.de


UPDATE 13. August 2021

Jetzt solidarisch handeln

Es schützt uns selbst und andere. Deshalb ist Impfen schlauer, meint der bekannte Wissenschaftsjournalist Ranga Yogeshwar.

Immer noch gibt es viele Menschen in Deutschland, die sich wie Schwangere oder Kinder mangels Impfempfehlung nicht gegen eine Covid-19-Erkrankung schützen können. Hier ist unser aller Solidarität gefragt. Denn durch eine Impfung können wir nicht nur uns selbst, sondern auch andere vor einer Infektion schützen, die bereits viele Menschen mit einem Krankenhausaufenthalt oder sogar mit dem Tod bezahlt haben.

Wer unsicher ist, ob er sich impfen lassen soll, dem sei das nebenstehende Video von dem gut informierten Wissenschaftsjournalisten Ranga Yogeshwar (Quarks) empfohlen, der viele Fragen rund um die Impfung beantwortet und zu dem Ergebnis kommt, dass Impfen schlauer ist. Zum Video


UPDATE 22. Juli 2021

Strategiepapier des Robert Koch-Instituts (RKI)

Das Robert Koch-Institut hat ein Strategiepapier veröffentlicht, das Maßnahmen aufzeigt, die dabei helfen sollen, für den Herbst und Winter mit Corona gewappnet zu sein. Das RKI geht davon aus, dass die Zahl der Corona-Infektionen in den kommenden Monaten bis Oktober langsam ansteigen wird, ab Oktober soll sich der Anstieg demnach beschleunigen und seinen Höhepunkt Anfang 2022 erreichen. Die meisten Infektionen erwartet das Robert Koch-Institut bei den Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 59 Jahren sowie bei Kindern unter 12 Jahren.

Strategiepapier

 

UPDATE 21. Juni 2021

Differenzielle Auswirkungen auf die Psyche

Studien zeigen, dass pandemiebedingte Lockdowns für bestimmte Bevölkerungsgruppen zu besonders starken psychischen Belastungen führen. Einige Gruppen erfahren jedoch auch Entlastung bis hin zum posttraumatischen Wachstum, s. Beitrag von Christiane Eichenberg, in: PP 2021; 19 (6): 277-9:

"Differenzielle Auswirkungen auf die Psyche"


UPDATE 7. Juni 2021

Niedrigere Inzidenzen und steigende Impfquote ermöglichen deutliche Lockerungen der Beschränkungen
 
Die Corona-Maßnahmen in Bayern werden erheblich gelockert. Von 7. Juni an dürfen sich deutlich mehr Menschen treffen als bisher, die Gastronomie darf ihre Gäste wieder in den Innenräumen bewirten, und auch Freizeitparks können öffnen. Das hat das bayerische Kabinett entschieden, weil im Freistaat die Infektionszahlen sinken, während die Zahl der Geimpften steigt.
 
Weitere Informationen zu den neuen bayerischen Regelungen:
 
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-4-juni-2021/


UPDATE 18. Mai 2021

Bayern beschließt weitere Erleichterungen bei den Corona-Maßnahmen / Verlängerung des Soloselbstständigenprogramms

Die Infektionszahlen in Bayern und Deutschland sinken weiterhin kontinuierlich. Vor diesem Hintergrund hat die Bayerische Staatsregierung weitere inzidenzabhängige Erleichterungen beschlossen.

Weitere Informationen zu den einzelnen Erleichterungen:

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-18-mai-2021/


UPDATE 30. April 2021

Corona-Pandemie: Beiträge aus der Max-Planck-Gesellschaft

Die aktuelle Corona-Krise stellt die Gesellschaft und Staaten weltweit vor enorme Herausforderungen. Welchen Beitrag kann die Wissenschaft zur Bewältigung dieser Krise leisten? Auf ihrer Themenseite sammelt die Max-Planck-Gesellschaft Beiträge aus verschiedenen Forschungsfeldern an Max-Planck-Instituten zur Corona-Pandemie.

Aktuelle Beiträge

 

UPDATE 22. April 2021

Bayern gibt Astrazeneca für alle Altersgruppen frei

Bayern gibt den Impfstoff von Astrazeneca für alle Menschen ab 18 Jahren frei. Die Priorisierung sei bei diesem Impfstoff in den Arztpraxen aufgehoben.

Bayern möchte mehr Tempo bei den Corona-Impfungen - und hebt deshalb die Priorisierung beim Impfstoff von Astrazeneca auf. Die neue Regelung gelte ab sofort, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek: "Wer diesen Impfstoff will, der kann ihn bei den Hausärztinnen und Hausärzten auch bekommen", so Holetschek.

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums präzisierte, die Neuregelung gelte für alle Menschen in Bayern ab 18 Jahren. Das bedeutet, der Impfstoff kann in den Arztpraxen jetzt auch Personen unter 60 Jahren angeboten werden. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt, in Deutschland das Präparat nur Menschen ab 60 Jahren zu spritzen.

Neben den Hausärzten könnten auch andere niedergelassene Ärzte den Impfstoff verabreichen, betonte das Gesundheitsministerium. Seit dem 19. April wird Astrazeneca für Erstimpfungen in Bayern nur in Haus- und Facharztpraxen verimpft, nicht mehr in den Impfzentren. Beim Impfstoff von Biontech gelten die Priorisierungsgruppen indes weiter - in den Arztpraxen und in den Impfzentren.

 

UPDATE 19. April 2021

Reservierung von Impfterminen

Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig. Wir empfehlen jedoch jedem, sich impfen zu lassen, um sich vor einer Corona-Erkrankung zu schützen. Mit einer Impfung verringert sich zudem das Risiko, das Corona-Virus weiterzugeben. Damit helfen Sie sich, Ihren Angehörigen und den Menschen in Ihrer Umgebung.

Bis zu 40.000 Impfungen sind mit der aktuell vorgesehenen Kapazität der Impfzentren möglich.

Es wurden bislang insgesamt 3.723.300 Impfdosen nach Bayern geliefert (Stand: 19. April 2021). Für einen wirksamen Schutz ist bei den absehbar verfügbaren Impfstoffen eine zweimalige Impfung im Abstand von 21 Tagen erforderlich.

Seit Beginn der Corona-Impfungen haben in Bayern bis einschließlich 18. April 2021 schon 2.669.225 Menschen die Erstimpfung erhalten. Zudem erhielten 884.775 Menschen bereits die Zweitimpfung (Stand: 19. April 2021).

Zur Impfung registrieren https://impfzentren.bayern/

Wie ist der Fortschritt der COVID⁠-⁠19⁠-⁠Impfung?

Aktueller Impfstatus https://impfdashboard.de/

 

UPDATE 13. März 2021

Ab 15. März wieder Präsenzunterricht für viele Schulklassen

Die weiterführenden Schulen dürfen - abhängig von der Infektionslage - ab dem 15. März wieder öffnen. Ab dem 15. März kehren viele Schüler und Schülerinnen in Bayern in den reinen Präsenzunterricht zurück - und zwar in Landkreisen und Städten, deren 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner und Einwohnerinnen unter 50 liegt: In diesen Regionen werden die Grundschulklassen der Jahrgangsstufen 1-4 und die Förderschulen der Stufen 1-4 wieder in den Präsenzunterricht gehen. Alle anderen Klassen an weiterführenden Schulen haben bei einer Inzidenz unter 50 Wechselunterricht - also sie wechseln zwischen Unterricht im Klassenzimmer und Unterricht zu Hause.

Inzidenz zwischen über 50 und 100 - alle Schüler im Wechselunterricht

Steigt die 7-Tage-Inzidenz auf über 50 oder liegt sie zwischen über 50 und 100, gilt für alle Schüler Wechselunterricht. Auch an den Grundschulen.

Regionen mit einer Inzidenz über 100 - reiner Distanzunterricht

In Regionen mit mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen bleibt es dabei, dass es an allen Schularten nur Distanzunterricht geben darf. Eine Ausnahme gibt es in diesem Fall lediglich für die Abschlussklassen.

Weitere Informationen siehe FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen

 

UPDATE 3. März 2021

Psychische Gesundheit in Zeiten der Corona-Krise

Durch Kontaktbeschränkung und Homeoffice hat sich der Alltag vieler Menschen stark verändert. Dies kann sowohl bei Menschen mit einer bereits bestehenden psychischen Erkrankung als auch bei bisher gesunden Menschen Stress und Unsicherheit verursachen. Hier finden Sie Tipps, wie Sie mit der neuen Situation umgehen und psychisch gesund bleiben können.

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/psychische-gesundheit-in-zeiten-der-corona-krise/

 

UPDATE 10. Februar 2021

Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit 10.02. freigeschaltet und online. Unternehmen, die von der Corona Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021. Auch Soloselbständige und Freiberufler im Haupterwerb können unterstützt werden, wenn sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

 

UPDATE 5. Februar 2021

Impfung gegen das Coronavirus

Bayern hat am 27.12.2020 mit den ersten Impfungen gegen das SARS-CoV-2 Virus begonnen. Der Impfstoff reicht anfangs nicht für alle – es werden daher Menschen mit besonders hohem Risiko zuerst geimpft. Bei allgemeinen Fragen rund um das Thema Impfen können Sie sich an die Hotline des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter 09131/6808 5101 wenden.

https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/

 

UPDATE 28. Januar 2021

Beiträge der Bertelsmann-Stiftung zur Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie berührt alle unsere Lebensbereiche: In der Familie, im Gesundheitsbereich, in der Bildung, der Wirtschaft, dem politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben bringt sie neue Herausforderungen, aber auch Chancen. Die Bertelsmann-Stiftung beleuchtet in ihrer Projektarbeit beide Seiten – und trägt ihre Gedanken und Denkanstöße zur Krise immer aktuell zusammen: siehe dazu

https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2020/mai/unsere-beitraege-und-angebote-in-der-krise

 

UPDATE 20. Januar 2021

Ergebnisse der wbmonitor Umfrage 2020 „Corona – Auswirkungen auf Weiterbildungsanbieter“

Erste Ergebnisse der wbmonitor Umfrage 2020 „Corona – Auswirkungen auf Weiterbildungsanbieter“ liegen vor.

Die Ergebnisse zeigen, dass sich bereits für den Zeitraum im Frühjahr/Sommer 2020 weitreichende Folgen für die Weiterbildungsbranche abzeichneten. Von dem Lockdown ab Mitte März waren Weiterbildungsveranstaltungen unmittelbar betroffen und konnten bis zu dessen Aufhebung nicht in Präsenzform stattfinden. Während durchschnittlich vier von zehn (41%) zu Beginn des Lockdowns bereits laufenden Veranstaltungen – vor allem durch die Umstellung auf Online-Formate – fortgesetzt werden konnten, musste die überwiegende Mehrheit der Kurse mit geplantem Beginn während des Lockdowns verschoben bzw. abgesagt werden (77%). Auch daran anschließend war keine Rückkehr zum Normalbetrieb möglich, etwa indem Veranstaltungen nur mit verminderter Teilnehmendenkapazität durchgeführt oder weiterhin (teilweise) in den virtuellen Raum verlagert wurden.

Das nur in Teilen realisierte Weiterbildungsangebot und damit verbundene Umsatzausfälle spiegeln sich in der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage, die sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verschlechtert hat. Während nur 29% von einer wirtschaftlich guten Situation berichten (Vorjahr: 62%), stellt sie sich bei 42% negativ dar (neutral: 30%).

Bei vier von zehn Anbietern wurden Arbeitsausfälle von angestelltem Personal durch Kurzarbeit überbrückt. Betriebsbedingte Kündigungen musste bis zum Zeitpunkt der Erhebung im Sommer 2020 allerdings nur eine Minderheit von 5% aussprechen.

Der vollständige Preprint-Bericht (basierend auf einem noch vorläufigen Datenstand) mit diesen und weiteren Ergebnissen (u.a. zu Auswirkungen auf die Arbeitsorganisation und zur Inanspruchnahme von staatlichen Hilfen) kann unter folgender Adresse heruntergeladen werden (Direktlink): https://bibb-dspace.bibb.de/rest/bitstreams/2e4f759a-f379-4e7e-9e57-eb333e66c333/retrieve

Die dazu heute veröffentlichte Pressemitteilung finden Sie unter: https://www.bibb.de/de/pressemitteilung_134733.php

 

 

 

UPDATE 21. Dezember 2020

Im Krisenmodus. Wie das Coronavirus den Alltag von Eltern und Kindern verändert

Die Eindämmung des Coronavirus verlangt Familien, Schulen und Einrichtungen aller Art viel ab. Wie Eltern, Kinder und Fachkräfte die Krise bisher bewältigen, analysiert die aktuelle Ausgabe der DJI-Impulse.

Parallel zum Titelthema des Forschungsmagazins erscheint unter www.dji.de/corona ein Online-Schwerpunkt.

 

UPDATE 13. November 2020

Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben sich darauf verständigt, weitere Konkretisierungen und Verbesserungen bei der Novemberhilfe vorzunehmen. So soll während der schwierigen Zeit der befristeten Schließungen im November betroffenen Unternehmen umfassend geholfen werden.

Sie haben sich außerdem darauf geeinigt, die bisherige Überbrückungshilfe über das Jahresende hinaus zu verlängern und auszuweiten: Diese Überbrückungshilfe III hat eine Laufzeit von Januar 2021 bis Juni 2021. Dazu gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige“.

BMWi - Mehr Hilfe für Soloselbständige und die Kultur- und Veranstaltungsbranche

Überbrückungshilfe Corona: Wirtschaftsministerium Bayern

 

UPDATE 13. Oktober 2020

Corona – Die Krise als Wiege der Zukunft

Die Welt as we know it löst sich gerade auf. Aber dahinter fügt sich eine neue Welt zusammen, deren Formung wir zumindest erahnen können. Wie Zukunft eigentlich entsteht skizziert Matthias Horx.

Matthias Horx: Corona – Die Krise als Wiege der Zukunft – You Tube

 

UPDATE 23. September 2020:

Coronavirus – Wo bekomme ich Informationen und Unterstützung?

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat im Folgenden wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen zusammengestellt.

Bitte folgen Sie diesem Link: https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

 

UPDATE 9. Juli 2020:

Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern.

Erfahren Sie mehr: Überbrückungshilfe

 

UPDATE 19. Juni 2020:

Corona-Warn-App

Die sogenannte Corona-Warn-App, mit der Kontaktpersonen von Corona-Infizierten schnell und einfach gewarnt werden können, soll dabei helfen, Infektionsketten früh zu erkennen und die Pandemie unter Kontrolle zu halten.

Seit der starken Verbreitung des Coronavirus in Deutschland verhält sich die Mehrheit der Bevölkerung solidarisch und hält sich respektvoll an die Kontaktbeschränkungen und Hygienebestimmungen. Um sich selbst, aber auch seine Mitmenschen zu schützen, kann auch die freiwillige Nutzung der Corona-Warn-App einen wichtigen Beitrag leisten.

Die sogenannte Corona-Warn-App, mit der Kontaktpersonen von Corona-Infizierten schnell und einfach gewarnt werden können, soll dabei helfen, Infektionsketten früh zu erkennen und die Pandemie unter Kontrolle zu halten. Sie kann eine wichtige Stütze im Kampf gegen das Virus werden. Je mehr Menschen die App nutzen, umso wirksamer wird sie im Einsatz gegen eine weitere Ausbreitung des Coronavirus.

Woher bekomme ich die App?

Die App kann im Apple-App-Store oder im Google-Play-Store heruntergeladen werden.

Warum sollte ich die App nutzen?

Die Nutzung der App basiert auf Freiwilligkeit. Wenn jedoch möglichst viele Menschen die App nutzen und schnell über eine mögliche Infektion informiert werden bzw. informieren können, kann schnell reagiert werden, sodass viele Menschen möglicherweise vor einer Ansteckung geschützt werden. Die App trägt somit wesentlich dazu bei, die eigene Familie, Freunde und das gesamte Umfeld zu schützen. Ohne diese technische Hilfe sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter weiterhin nur auf das Gedächtnis und die Auskunftsbereitschaft von infizierten Menschen angewiesen. Das Problem: Es ist nicht leicht, zum Teil gar nicht möglich, sich an alle engen Kontakte zu erinnern. Ebenso schwer ist es, diese Kontaktpersonen zu informieren ohne Anschrift oder Telefonnummer. Das gilt insbesondere für Alltagssituation wie Einkaufen in einem kleinen Geschäft oder längeren Aufenthalten in Bus oder Bahn. Eine App beschleunigt diesen Prozess mit ihrer Technologie und macht ihn genauer.

Wie funktioniert die App?

Über die Bluetooth-Funktechnik, die sonst eigentlich zum Verbinden mit kabellosen Kopfhörern oder Lautsprechern verwendet wird, kann nachverfolgt werden, ob man sich in der Nähe infizierter Personen aufgehalten hat. Über die App funkt das Smartphone ständig eine Identifikationsnummer in die nähere Umgebung. Gleichzeitig werden Bluetooth-Signale von anderen Nutzerinnen und Nutzern empfangen. Halten sich zwei Menschen, die beide die App benutzen, für eine bestimmte Zeit in unmittelbarer Nähe zueinander auf, tauschen die Smartphones ihre Identifikationsnummern aus und speichern sie ab. Es werden keine Ortsdaten gespeichert und auch nicht die Identitäten der App-Nutzerinnen und -Nutzer ausgetauscht, sondern nur die anonymisierten ID-Nummern, die sich mehrfach in der Stunde ändern. Niemand erfährt, wer sich wann mit wem getroffen hat. Nur eine Liste der anonymisierten IDs der Infizierten wird für 14 Tage auf einem zentralen Server vorgehalten. Nach 14 Tagen werden die Daten gelöscht.

Was passiert bei einem positiven Covid19-Test?

Wer positiv getestet wurde, erhält vom Gesundheitsamt einen QR-Code oder eine TAN von einer Telefonhotline, die in die App eingegeben werden können. So kann verhindert werden, dass Menschen fälschlicherweise Infektionen melden. Die Eingabe des Codes ist freiwillig. Nach Erhalt des Codes verschickt die App Warnungen an die registrierten Kontakte der vergangenen 14 Tage. Die Betroffenen bekommen lediglich die Information, dass sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Sie erfahren nicht, mit wem, wo oder wann – nur ob sich ihr Risiko, selbst infiziert zu sein, erhöht hat. Für eine individuelle Beratung sowie die Durchführung eines Tests, müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer der App dann an die üblichen Anlaufstellen wenden.