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Berufliche Eingliederung

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 45 SGB III )

 

Die beruflichen Eingliederungsmaßnahmen zielen darauf ab, Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose beruflich einzugliedern.

Die Maßnahmen umfassen im Einzelnen

1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III können dabeiauf ein einzelnes Ziel ausgerichtet sein oder verschiedene Zielsetzungen miteinander kombinieren.

Kolping bietet die Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern in folgenden Formen an:

• Aktivcenter
• Aktivierungshilfen für Jüngere
• Bewerbercenter
• Bewerbungsmanagement
• Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung schwer behinderter Menschen
• Neukundenaktivierung
• PraxisCenter
• (Qualifizierungs-) Module