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Berufliche Eingliederung

Maßnahme zur beruflichen Eingliederung von schwerbehinderten Menschen nach § 46 Abs. 1 S. 1 SGB III (ESB)

 

Zielgruppe der Maßnahme ESB im Auftrag der Agentur für Arbeit sind arbeitsuchende, schwerbehinderte Menschen mit verstärktem Aktivierungs- und Unterstützungsbedarf im Eingliederungsprozess. Eine unmittelbare Eingliederung in eine Beschäftigung in den ersten Arbeitsmarkt wird für die Teilnehmer angestrebt.

Um diese Zielsetzung zu erreichen, erfolgt eine Unterstützung im Bewerbungsprozess und eine Förderung und nachhaltige Stärkung der Eigeninitiative in Hinblick auf eine dauerhafte Beschäftigung. Prozessbegleitende Elemente im Rahmen der Aktivierung, eine Verbesserung des Bewerbungsverhaltens und der Abbau von Vermittlungshemmnissen sind dabei erforderlich. Die engmaschige Vernetzung und langjährig gewachsenen Kontakte zu regionalen und überregionalen Arbeitgebern unterstützen dabei den Eingliederungsprozess. Nach der Arbeitsaufnahme wird eine Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses durch eine Nachbetreuung angestrebt.