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Berufliche Eingliederung

Förderung beruflicher Weiterbildung

 

Kolping ist zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Arbeitsförderungsrecht. Durchgeführt werden Angebote nach der Akkreditierungs-und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) wie z. B. die Lehrgänge zur Buchhaltungsfachkraft, Betreuungs- und Pflegeassistenten/in und Business-English.

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