Kolping-Bildung
Akademie
Bildungszentren
Schulen
Services

Wir halten Sie auf dem Laufenden



25.03.2015

Bewährungshilfe – Hilfe und Kontrolle

Frau Grasser und Frau Pflaum sind als Bewährungshelfer am Landgericht Bamberg tätig. Am Mittwoch, den 11. März 2015 waren sie im Rahmen einer schulinternen Lehrerfortbildung an der Adolph-Kolping-Berufsschule zu Gast.

Sie referierten zunächst allgemein über die Aufgaben des Bewährungshelfers und beeindruckten die Teilnehmer mit authentischen Berichten aus dem Leben von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Zum Bewährungshelfer kommen Straftäter, die schon einen Teil der Strafe verbüßt haben, Probanden mit Führungsaufsicht oder Leute aus der Sicherungsverwahrung, aber auch Jugendliche, die noch nie in der JVA waren und denen die Chance zur Bewährungshilfe gegeben wird. Frau Grasser und Frau Pflaum arbeiten im Doppelmandat, d.h. einerseits helfen sie, andererseits kontrollieren sie auch ihre Probanden.

Einem Problem begegnen sie häufig: Hinter dem Gerichtsurteil steckt ein ganz anderer Sachverhalt. So kann zum Beispiel hinter einem Eigentumsdelikt ein Drogenproblem versteckt sein. Wird Letzteres nicht gelöst, kann es fortlaufend zu weiteren Delikten kommen, für die der Drogenabhängige verurteilt wird. Die eigentliche Ursache (das Suchtproblem) wird jedoch nicht verhandelt. Ohne eine entsprechende Verurteilung darf jedoch der Bewährungshelfer wegen der eigentlichen Ursache nicht tätig werden.

Des Weiteren erfuhren die Lehrkräfte, dass die Standardbewährungszeit drei Jahre beträgt. Hierbei entscheidet der Richter, ob bei erwachsenen Straftätern ein Bewährungshelfer mit herangezogen werden soll oder nicht. Jugendliche haben grundsätzlich zwei Jahre lang sicher die Unterstützung eines Bewährungshelfers. Im dritten abzuleistenden Jahr wird über ein weiteres Unterstützungsjahr situationsbedingt entschieden. Laut Statistik beenden 60% der Probanden die Bewährungszeit erfolgreich. Die Strafe wird somit erlassen. Auch hat es sich abgezeichnet, dass ältere Straftäter seltener rückfällig werden als junge. Ein Tag in Haft kostet mindestens 180€, die vom Steuerzahler aufzubringen sind.

Die beiden Referenten betreuen derzeit jeweils 80 Probanden. Diese Zahl lieferte dem Publikum Diskussionspotenzial über zu niedrige Einstellungszahlen von Bewährungshelfern. Die häufigsten Delikte sind Eigentumsdelikte, Betäubungsmittelmissbrauch sowie Betrug. Bewährungshelfer haben verschiedene Partner, mit denen zusammengearbeitet wird. Das sind beispielsweise Mädchen-, Mutter-Kind-Wohngruppen oder Außenwohngruppen. Hier bleiben die Straftäter für zwei bis drei Jahre und es wird kontrolliert, ob sie ihr Leben selbstständig organisieren können.

Auffällig ist der hohe Ausländeranteil der Delinquenten. Eine Ursache liegt in der Entwurzelung der Jugendlichen, wenn sie aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen werden und nach Deutschland ziehen. Dazu kommt die Sprachbarriere, die es zu überwinden gilt.

Ein weiteres Problem, das angesprochen wurde, ist die Zusammenarbeit zwischen Richtern und Bewährungshelfern. Während eine gute Kooperation zu den ortsansässigen und bekannten Jugendrichtern besteht, wird diese immer schwieriger, je unbekannter sich die Parteien sind. In der anschließenden Diskussion kam zum Ausdruck, dass in der heutigen Zeit viel häufiger und oft auch nur wegen „Kleinigkeiten“ die Polizei gerufen wird. So rücken laut Frau Pflaum „wichtige Fälle in den Hintergrund“.

Dreetz, Lippert