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19.11.2017

Durch Einwanderungsgesetz Fachkräftemangel beseitigen

Der drohende Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt soll durch ein Einwanderungsgesetz bekämpft werden. Dafür hat sich der Bundeshauptausschuss des Kolpingwerkes Deutschland ausgesprochen.

Das Kolpingwerk Deutschland fordert die Bundesregierung auf, ein Einwanderungsgesetz auf den Weg der Gesetzgebung zu bringen, um unter anderem die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte in Zukunft besser auch nach den Bedürfnissen unseres Arbeitsmarktes steuern und gestalten zu können. Die Regelungen zum Asylrecht bleiben von unserer Forderung nach einem Einwanderungsgesetz unberührt.

Das Kolpingwerk Deutschland fordert den Gesetzgeber auf, folgende Punkte in einem Einwanderungsgesetz zu berücksichtigen:

1) Die Einwanderung qualifizierter Fachkräfte zur Arbeitsaufnahme ist flexibel, effizient und nachvollziehbar zu steuern und zu kontrollieren.

2) Ein Punktesystem, zugeschnitten auf die Bedürfnisse des deutschen Arbeitsmarktes, ist festzulegen. Das Punktesystem soll sich an Drittstaatsangehörige wenden, die zum Zwecke der Erwerbstätigkeit oder zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland einwandern wollen.

  • Das Punktesystem muss die Sprache, die schulische Qualifikation, die Ausbildung, das Alter und den Ausbildungsstand, sowie das Arbeitsplatzangebot als Indikatoren beinhalten.
  • Die Feststellung und Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen muss schnell erfolgen. Dazu müssen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und weitere berufsqualifizierende Bildungseinrichtungen mit den Betrieben zusammenarbeiten und genügend Qualifikationsangebote vorhalten.
  • Für Berufe, in denen Fachkräftemangel herrscht, soll eine Einwanderung möglich sein, ohne einen Arbeitsvertrag zu besitzen (Potentialzuwanderung).

3) Der Bundestag soll unter Berücksichtigung der arbeitsmarktpolitischen Bedürfnisse jedes Jahr das Kontingent der Einwanderung festlegen.

4) Durch einen einheitlichen Fachkräftebegriff ist zu verdeutlichen, dass nicht nur Hochschulabsolventinnen und -absolventen einwandern können, sondern auch Menschen mit anderen Berufsqualifikationen.

5) Einwanderung darf nicht dazu benutzt werden, das Lohnniveau zu senken. Auch für ausländische Fachkräfte, sind die einschlägigen tarifrechtlichen Regelungen bzw. die bestehende Gesetzeslage anzuwenden.

6) Einwanderinnen und Einwanderer sollen bei Aufnahme der Erwerbstätigkeit (also bei vorhandenem Arbeitsvertrag) ihre Familie (Kernfamilie)¹ mitbringen können.

Darüber hinaus sollte in einem Einwanderungsgesetz zusätzlich geregelt werden:

1) Aus humanitären Gründen ist Asylsuchenden, deren Status anerkannt ist, die Möglichkeit zu geben, in Deutschland einen Einwanderungsantrag zu stellen.

2) Integrierten Flüchtlingen, deren Flüchtlingsstatus erloschen ist, die aber in Deutschland bereits beruflich integriert sind, soll die Möglichkeit zur Einwanderung gegeben werden.

3) In Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kindern aus Familien mit aufgehobenen Flüchtlingsstatus, soll die Möglichkeit zur Einwanderung gegeben werden.

4) Der Verlust einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle darf nicht automatisch zur Ausreise aus Deutschland führen. Hier bedarf es ausreichender Übergangsfristen und der Unterstützung der Agenturen, um eine neue Ausbildungs- bzw. Arbeitsstelle zu finden.

5) Die Maßgabe, dass ausländische Auszubildende ihren Lebensunterhalt gänzlich aus eigenen Mitteln sichern müssen, ist zu ändern. Der Zugang zur Ausbildungsförderung ist zu ermöglichen.

6) Aus dem Ausland kommende junge Erwachsene, die nach einem Bildungsaufenthalt (z.B. Freiwilligendienst) eine Ausbildung in Deutschland beginnen wollen, sollen dies auch aus Deutschland heraus beantragen können.

7) Um nach der Ausbildung eine Weiterbeschäftigung in Deutschland zu ermöglichen, ist eine Antragstellung schon während der Ausbildung zu gewähren.

Stuttgart, den 12. November 2017

Der Bundeshauptausschuss des Kolpingwerkes Deutschland

 
   

                                             

¹ Die menschliche Kernfamilie besteht aus einer Mutter und einem Vater sowie ihren gemeinsamen leiblichen Kindern, die in einem Haushalt zusammenleben. Die Soziologie versteht unter dem Begriff die Basis der Familienform.